Konditionen

 

Für Bewerber, die sich auf eine Teilzeit- oder Vollstelle bewerben, entstehen keine Kosten.

 

 

 

Als Stellenanbieter profitieren Sie von unseren günstigen Konditionen. 

 

Unser Motto: herzlich als Partner, fair im Preis, leben wir. 

 

Verlangen Sie unsere Konditionen, diese werden Sie überzeugen.

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Die FRAMA-JOB bestätigt, dass sie im Besitze der gültigen amtlichen Bewilligungen für sämtliche von ihr angebotenen Dienstleistungen gemäss AVG (Arbeitsvermittlungsgesetz) ist.

 

2. Die FRAMA-JOB übernimmt für Sie die Rekrutierung und Selektion von fest anzustellenden Mitarbeitern/-innen, Teilezeitmitarbeiter/-innen oder Mitarbeiter/-innen für Kurzeinsätze aufgrund klar definierter Aufträge:

 

  • Evaluieren der Anforderungen
  • Vorselektion der Bewerber
  • Besprechungen mit den Kandidaten
  • Einholen und Überprüfen von Referenzen
  • Präsentation der Bewerbungsunterlagen
  • Koordination der Vorstellungstermine
  • Individuelle Absagen an nicht geeignete Bewerber

 

Folgende besonderen Leistungen sind im Honorar nicht inbegriffen:

 

  • Ausarbeiten von Stellenprofilen
  • Texten und Platzieren von Stelleninseraten
  • Graphologische Gutachten
  • spezifische Persönlichkeits- bzw. Fachtests
  • Einholen von Arbeitsbewilligungen
  • etc.

 

Diese Dienstleistungen werden nur auf Wunsch des Auftraggebers gegen entsprechende Gebühr ausgeführt.

 

3. Die Basis unserer Dienstleistungen ist das Erfolgsprinzip. FRAMA Job verrechnet Kosten erst nach dem Vertragsabschluss zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten und dem Auftraggeber, bei Aufnahme der Arbeit, gemäss Konditionenübersicht.

 

4. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Arbeitsbeginn, zahlbar innert 10 Tagen netto.

Bei Mahnungen kann die FRAMA-JOB eine Mahngebühr von jeweils CHF 20.-- verlangen.

 

5. Sollte der Arbeitnehmer trotz unterzeichnetem Vertrag die Arbeitsstelle nicht antreten oder abbrechen (ausgenommen sind Krankheit und Unfall), gilt folgende Regelung:

 

  • ohne Antreten der Arbeitsstelle                        keine Vermittlungsgebühr geschuldet
  • Abbruch bis 30 Tage nach Arbeitsbeginn         * Gutschrift von 50 % der Vermittlungsgebühr

 

Nichtantreten oder ein Abbruch des Arbeitsverhältnisses ist der FRAMA-JOB umgehend schriftlich mitzuteilen.

 

* Gutschriften werden an der nächsten Vermittlung angerechnet und sind 2 Jahre gültig.

 

6. Der Kunde gewährt uns während der Dauer von 2 Jahren, seit der ersten Präsentation eines Bewerbers, einen Kundenschutz. Er schuldet unsere Honorare in vollem Umfang, wenn innert der genannten Zeitspanne ein Anstellungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Bewerber zustande kommt. Eine Weitergabe von Bewerber-Dossiers ist strikte untersagt.

 

7. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand das Domizil der FRAMA Job vereinbart.